Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Auslaufen des Weiterbildungs- bzw. Bildungsteilzeitgeldes
Im März 2025 wurde die vorübergehende Abschaffung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit mit Bezug von Weiterbildungs- bzw. Bildungsteilzeitgeldes im Parlament beschlossen.
Die Beantragung dieser AMS Leistungen ist nun bis 31. März (bzw. mit Übergangsbestimmungen bis zum 31. Mai 2025) ausgelaufen.
Zwar wird es weiterhin möglich sein, mit dem Betrieb eine Bildungskarenz oder –teilzeit zu vereinbaren, allerdings ist der Bezug einer Leistung des AMS nicht mehr möglich.
Wird die Bildungskarenz/-teilzeit wieder eingeführt?
Mit 1. Jänner 2026 soll es jedenfalls ein neues Modell („Weiterbildungszeit“) geben. Dazu liegen aber noch keine konkreten Regelungen vor. Wir werden Sie als gesetzliche Arbeitnehmer:innenvertretung auf dem Laufenden halten!
Gibt es Alternativen zur Bildungskarenz/-teilzeit?
Eventuell können Förderungen wie das AMS Fachkräftestipendium oder Pflegestipendium für bestimmte Ausbildungen in Frage kommen.
Sollten Sie studieren, haben Sie eventuell Anspruch auf Studienbeihilfe oder Studienbeihilfe nach Selbsterhalt.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Die Expert:innen der AK-Bildungsberatung stehen gerne für individuelle Beratung zur Verfügung.
Sie sind
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- per E-Mail: bildungsberatung@aknoe.at
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